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   OLG Brandenburg, 21.06.2012 - 5 U 5/11   

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https://dejure.org/2012,18001
OLG Brandenburg, 21.06.2012 - 5 U 5/11 (https://dejure.org/2012,18001)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21.06.2012 - 5 U 5/11 (https://dejure.org/2012,18001)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21. Juni 2012 - 5 U 5/11 (https://dejure.org/2012,18001)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 323, 326, 434, 437 Nr. 2, 444
    Offenbarungspflicht des Grundstücksverkäufers bei Verdacht auf (verdeckte) Mängel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit eines erklärten Rücktritts vom beurkundeten Grundstückskaufvertrag aufgrund arglistigen Verschweigens von Feuchtigkeitsschäden im Keller des Hauses

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Arglisthaftung des Grundstückverkäufers bei hinreichendem Mangelverdacht nach von ihm in Auftrag gegebenem Gutachten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 437 Nr. 2; BGB § 434; BGB § 440
    Offenbarung- und Aufklärungspflichten des Verkäufers eines alten Gebäudes hinsichtlich des Befalls der Holzbalkendecken mit Pilzen und Insekten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Grundstückskauf: Offenbarungspflicht auch bei Verdacht auf Mängel?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verdacht eines Grundstücksverkäufers in Bezug auf Mangel kann zu Offenbarungspflicht führen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2013, 206
  • BauR 2012, 1810
  • BauR 2013, 514
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 05.03.1993 - V ZR 140/91

    Aufklärungspflicht des Grundstücksverkäuferns bei trotz Renovierung fortdauernden

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.06.2012 - 5 U 5/11
    Das Landgericht hat weiter nicht hinreichend beachtet, dass im Einzelfall - etwa bei Feuchtigkeitsschäden - eine Offenbarungspflicht schon dann besteht, wenn der Verkäufer mit dem Auftreten von Schäden einer bestimmten Art rechnet, also einen bestimmten Verdacht hat (BGH NJW 1993, 1703; OLG Saarbrücken OLGR 2004 18 Rn. 13; OLG Koblenz NJW-RR 2010, 989; BGH LM § 463 Nr. 8 für den Fall des Verdachts der Trocken- und Nassfäule).

    Der Verkäufer muss nämlich nicht nur ihm bekannte (verdeckte) Mängel von sich aus offenbaren, er muss, etwa bei Feuchtigkeitsschäden, bereits einen bestehenden Verdacht auf das Vorhandensein solcher Mängel offenbaren (BGH NJW 1993, 1703; OLG Saarbrücken OLGR 2004, 18, OLG Koblenz NJW-RR 2010, 989).

  • BGH, 08.04.1994 - V ZR 178/92

    Offenbarungspflicht des Hausverkäufers hinsichtlich ohne weiteres erkennbarer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.06.2012 - 5 U 5/11
    Aufklärung über Mängel, die einer Besichtigung zugänglich und ohne weiteres erkennbar seien, könne der Käufer nicht erwarten, weil er solche Mängel bei der im eigenen Interesse gebotenen Sorgfalt selbst wahrnehmen könne (BGH NJW-RR 1994, 907; BGHZ 132, 30).

    Eine Aufklärung über Mängel, die einer Besichtigung zugänglich sind, kann der Käufer dagegen nicht erwarten, weil er solche Mängel bei der im eigenen Interesse gebotenen Sorgfalt selbst wahrnehmen kann (BGH NJW-RR 1994, 907; BGHZ 132, 30).

  • BGH, 02.02.1996 - V ZR 239/94

    Wissenszurechnung bei arbeitsteiliger Organisationsform

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.06.2012 - 5 U 5/11
    Aufklärung über Mängel, die einer Besichtigung zugänglich und ohne weiteres erkennbar seien, könne der Käufer nicht erwarten, weil er solche Mängel bei der im eigenen Interesse gebotenen Sorgfalt selbst wahrnehmen könne (BGH NJW-RR 1994, 907; BGHZ 132, 30).

    Eine Aufklärung über Mängel, die einer Besichtigung zugänglich sind, kann der Käufer dagegen nicht erwarten, weil er solche Mängel bei der im eigenen Interesse gebotenen Sorgfalt selbst wahrnehmen kann (BGH NJW-RR 1994, 907; BGHZ 132, 30).

  • OLG Koblenz, 13.11.2009 - 2 U 443/09

    Haftung des Verkäufers eines Hausgrundstücks wegen arglistigen Verschweigens von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.06.2012 - 5 U 5/11
    Das Landgericht hat weiter nicht hinreichend beachtet, dass im Einzelfall - etwa bei Feuchtigkeitsschäden - eine Offenbarungspflicht schon dann besteht, wenn der Verkäufer mit dem Auftreten von Schäden einer bestimmten Art rechnet, also einen bestimmten Verdacht hat (BGH NJW 1993, 1703; OLG Saarbrücken OLGR 2004 18 Rn. 13; OLG Koblenz NJW-RR 2010, 989; BGH LM § 463 Nr. 8 für den Fall des Verdachts der Trocken- und Nassfäule).

    Der Verkäufer muss nämlich nicht nur ihm bekannte (verdeckte) Mängel von sich aus offenbaren, er muss, etwa bei Feuchtigkeitsschäden, bereits einen bestehenden Verdacht auf das Vorhandensein solcher Mängel offenbaren (BGH NJW 1993, 1703; OLG Saarbrücken OLGR 2004, 18, OLG Koblenz NJW-RR 2010, 989).

  • BGH, 26.01.2012 - VII ZR 154/10

    Großer Schadensersatz bei Rückabwicklung eines Immobilienerwerbs:

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.06.2012 - 5 U 5/11
    Da die Grunderwerbssteuer bei tatsächlicher Rückabwicklung wieder zurückerstattet wird, besteht der Anspruch nur Zug um Zug gegen Abtretung dieses Rückübertragungsanspruches (vgl. BGH VersR 2012, 585 ff.).
  • BGH, 10.12.1986 - VIII ZR 349/85

    Vereinbarung einer Rücktrittsklausel bei Störungen der öffentlichen Sicherheit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.06.2012 - 5 U 5/11
    Die Angabe eines Rücktrittsgrundes ist bei Erklärung des Rücktritts nicht erforderlich (BGH NJW 1987, 831, 833; Palandt/Grüneberg, a. a. O., § 349 Rdnr. 1), es kommt allein darauf an, ob ein Rücktrittsgrund tatsächlich vorliegt.
  • BGH, 08.12.2006 - V ZR 249/05

    Käufer darf bei einem arglistig verschwiegenen Mangel den Kaufpreises sofort

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.06.2012 - 5 U 5/11
    Eine Frist zur Nachbesserung, die grundsätzlich im Hinblick auf die arglistig verschwiegenen Mängel ohnehin nicht erforderlich war (BGH NJW 2007, 835), hat der Kläger mit Schriftsatz vom 19. Februar 2009 erfolglos gesetzt.
  • BGH, 22.11.1991 - V ZR 215/90

    Zugesicherte Mangelfreiheit und Mangelverschweigen bei Kellerfeuchtigkeit im

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.06.2012 - 5 U 5/11
    Selbst wenn etwa wegen des Alters des Gebäudes nicht zu erwarten war, dass der Keller über eine heutigen Maßstäben genügende Abdichtung gegen von außen einwirkende Bodenfeuchtigkeit verfügt (vgl. BGH NJW-RR 1992, 333 f.; Urt. V. 7.11.2008 - V ZR 138/07), musste etwa mit aufsteigender Nässe in den Außenwänden auch bei einem erkennbaren Instandhaltungsrückstau des Gebäudes nicht gerechnet werden.
  • BGH, 12.04.2002 - V ZR 302/00

    Begriff des Mangels eines verkauften Hausgrundstücks

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.06.2012 - 5 U 5/11
    In der höchstrichterlichen und obergerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass das Tatbestandsmerkmal der Arglist nicht nur ein Verhalten des Veräußerers erfasst, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (BGH IBR 2002, 383; OLG Koblenz OLGR 2006, 527).
  • BGH, 07.02.2003 - V ZR 25/02

    Aufklärungspflicht des Verkäufers eines Hauses bei Hausschwammverdacht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.06.2012 - 5 U 5/11
    Dies wird etwa bejaht bei Verdacht des Befalls mit Hausschwamm (BGH NJW-RR 2003, 772) oder bei Verdacht auf Feuchtigkeit im Hausfundament (LG Bonn NJW 2004, 74; zum Ganzen Palandt/Weidenkaff, 71. Aufl. 2012, § 434 BGB Rdnr. 58).
  • BGH, 07.11.2008 - V ZR 138/07

    Umfang der Überprüfung der Beweiswürdigung durch das Revisionsgericht; Haftung

  • BGH, 27.03.2009 - V ZR 30/08

    Zur Aufklärungspflicht des Verkäufers bei Asbest

  • LG Bonn, 30.10.2003 - 10 O 27/03

    Verdacht der schwerwiegenden Mangelhaftigkeit der Kaufsache als Sachmangel im

  • OLG Koblenz, 09.02.2006 - 5 U 1111/05

    Haftung des Hausverkäufers bei Verschweigen von Kellerfeuchtigkeit

  • BGH, 15.07.2011 - V ZR 171/10

    Sachmängelhaftung: Verschweigen eines für den Willensentschluss des Käufers nicht

  • OLG Naumburg, 13.11.2018 - 12 U 100/18

    Recht des Grundstückserwerbers zur Geltendmachung fiktiver

    b) Allerdings muss der Verkäufer nicht nur ihm bekannte verdeckte Mängel von sich aus offenbaren, sondern er muss auch einen bereits bestehenden Verdacht auf das Vorhandensein solcher Mängel mitteilen (z. B. OLG Brandenburg, MDR 2013, 206).
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